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Wahlleistungen

Neben der bereits genannten Wahlleistung für die Unterkunft besteht die Möglichkeit gegen entsprechende Vergütung die Behandlung durch Wahlärzte zu erhalten.

Die Höhe der zusätzlichen Vergütung ist abhängig von den tatsächlichen durch die Wahlärzte erbrachten Leistungen.